Wappen

 

Begrifflich hat sich das Wappen, das zunächst nur Erkennungszeichen symbolischen Inhalts des freien Kriegers oder auch Herrschaftszeichen des Fürsten oder Dynasten war. Im Laufe der Jahrhunderte langsam zu dem Begriff ausgedehnt, den wir heute vom Wappen haben. Wappen sind farbige, vererbliche oder bleibende Kennzeichen eines Geschlechtes, einer Gemeinschaft, oder einer Person auf Grund ihrer öffentlichen Stellung, von symbolischer Bedeutung. Dargestellt unter Zugrundelegung der mittelalterlichen Abwehrwaffen (Schild und Helm, mit Helmdecke und Helmzier). Diese Begriffsbestimmung umfasst alles das, was nach allgemeiner Ansicht heute als Wappen gilt. Das sind in erster Linie die Geschlechtswappen adeliger und nicht adeliger Familien. Die Wappen der Länder und Gemeinden, sowie anderer juristischer Personen und Gemeinschaften, wie Zünfte, Orden, mittelalterliche Turniergesellschaften und Vereine.

das Wappen mit Schild, Helm, Helmdecken und Helmzier