Bürgerliche Wappen

 

Bürgerliche Wappen lassen sich schon um 1275 nachweisen, auch für Angehörige geringer Stände. Sie unterscheiden sich in den meisten Fällen nicht von denen des Adels. Es gibt jedoch Wappenbilder, die in bürgerlichen Wappen besonders häufig wiederkehren. Wie z.B. drei Rosen an beblätterten Stengeln, meist aus einem Herzen hervorgehend, Ähren, ferner die verschiedenen Sinnbilder der Berufstätigkeit. Im 16. und 17. Jahrhundert war die Sitte, Geschlechterwappen zu führen, ganz allgemein. Sie wurde noch durch die von den Kaisern, oder in deren Namen von den Hof-Pfalzgrafen (comites palatini) ausgestellten Wappenbriefen gefördert. Mit fortschreitendem Materialismus, gesteigert durch die Einwirkungen der Französischen Revolution, verlor sich im Bürgertum das Interesse am Wappen.

(Vergl. Verlag Conrad F. Bauer, Das Bürgerwappen, Frankfurt 1935;  J. J. Kensenheuer, „Alphabetisches Namensregister bürgerlicher deutscher Wappenvorkommen“, Köln 1937, Besprechungen hiervon in Familiengeschichtliche Blätter – Deutscher Herold, 1937, Sp. 215/216); Siehe auch Wappenbrief und Wappenannahme.

Wappen der Familie Tautscher, einer Freisassenfamilie mit Stammsitz in der Untersteiermark Viertel Cilli, heute Rečica ob Savinji, Slowenien.

 

bürgerliche Wappen: die Familie Tautscher

 

Blason Tautscher (1567):

Von Blau über Gold geteilt. Oben ein sechsstrahliger goldener Stern, unten eine flugbereite natürliche Lerche. Auf dem Stechhelm mit blau-goldenen Decken ein offener, links goldener mit der Lerche, rechts blauer mit dem Stern belegter Adlerflug.

Quelle: Künstler: © Gerd Hruška, Chemnitz

 

Details zur Blasonierung.